Ab sofort stehen zwei Tickets zum Ausborgen zur Verfügung.
Genutzt werden können sie für:
VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland)
Für den öffentlichen und privaten Schienenverkehr
Für den Stadtverkehr und die Verkehrsverbünde (inkl. Westbahn Wien – Amstetten)
Ausgenommen sind lediglich Züge des Regiojet, CAT, Flughafen-Schnellverkehr, Flixbus und touristische Angebote.
Wer kann das Schnupperticket ausleihen:
Alle volljährigen Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Siegendorf
Das Ticket gilt immer nur für eine Person
Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden
Eine Nutzung durch Firmen als „Mitarbeiterkarte“ ist nicht möglich
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 2 Buchungen pro Monat bzw. 15
Buchungen pro Jahr beschränkt
Wie komme ich zum Schnupperticket:
Die Fahrkarten können im Bürgerservice der Marktgemeinde Siegendorf während der Amtszeiten oder
Telefonisch unter 02687/48261 oder
Per E-Mail unter post@siegendorf.bgld.gv.at
reserviert werden.
Es kann immer nur eine Reservierung getätigt werden (keine Kettenbuchungen!)
Die Fahrkarten müssen im Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden. Bei der Abholung ist eine Nutzungsvereinbarung zu unterfertigen. Die Behaltedauer beträgt maximal 72 Stunden.
Abholung und Rückgabe:
Die Abholung der Fahrkarte und die Rückgabe ist nur während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde Siegendorf möglich. Die Frist für die Behaltedauer beginnt mit Abholung der Karte.
Verlust, Verspätete Rückgabe:
Bei Fahrkartenverlust hat der Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen, das sind maximal EUR 860,-/Karte.
Werden die Fahrkarten verspätet zurückgegeben, wird den säumigen Fahrkartennutzer eine Pönale von EUR 40,-/Tag verrechnet.
Bei unentschuldigter Nicht-Abholung bzw. verspäteter Rückgabe steht es der Marktgemeinde Siegendorf frei, eine Sperre für weitere Buchungen auszusprechen.
Reserviert, aber keine Fahrkarte da? – Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Schnuppertickets. Sollte für den Entlehnenden aus oben angeführten Gründen kein VOR Schnupperticket vorhanden sein, gibt es keinen Kostenersatz für die Fahrkarte. Eine Reservierung für einen anderen verfügbaren Tag kann vorgenommen werden.
Haftungen:
Die Marktgemeinde Siegendorf behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadenansprüchen zu stornieren
Bei Fragen rund um das Schnupperticket steht Ihnen das Team der Marktgemeinde Siegendorf gerne zur Verfügung.